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Anmeldeformular Vegan Planet Wien 2026

Vegan Planet, Die Messe für den Plant-Based Lifestyle, Vorträge, Showcooking, Streetfood, Produktneuheiten, Faire Mode

Liebe Standbetreiber:innen,

wir freuen uns, dass Sie an der Vegan Planet Wien 2026 von 21.-22. November im MAK Wien teilnehmen möchten.

Die Veranstaltungszeiten (Anwesenheitspflicht!) sind:

  • Samstag: 10:00 - 19:00
  • Sonntag: 10:00 - 18:00

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Infos und Preise (alle exklusive 20 % MwSt.) zur Veranstaltung. Wenn Sie als Aussteller:in dabei sein wollen, füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular vollständig aus. Felder mit einem Stern (*) müssen ausgefüllt werden, damit die Anmeldung auch klappt.

Eine Zu- oder Absage zu Ihrem Stand erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail von uns. Nach der Zusage erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung weitere Informationen zu Aufbau, Abbau, Mietmobiliar etc. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne an events@vegan.at.

Bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, denn erst mit deren Bestätigung melden Sie sich verbindlich und unwiderruflich an! Hier finden Sie außerdem unsere Datenschutzerklärung.

V-Label-Partnerfirmen profitieren von einem V-Label-Rabatt in der Höhe von 15 % auf die Standfläche bei dieser Veranstaltung (Rabatte nicht kombinierbar).

V-Card-Rabattpartner:innen profitieren von einem V-Card-Rabatt in der Höhe von 10 % auf die Standfläche bei dieser Veranstaltung (Rabatte nicht kombinierbar).

Bitte beachten Sie die Stornogebühr:
Diese beträgt innerhalb von

  • 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% der Buchungssumme.
  • 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Buchungssumme.
  • einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 90% der Buchungssumme.
  • Bei Absage am gleichen Tag der Veranstaltung oder bei Nicht-Erscheinen beträgt die Stornogebühr 100% der Buchungssumme.

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Anmeldeformular

Standart
Ich möchte einen Reihenstand um €165,-/m² buchen.
Ich möchte einen Eckstand um €180,-/m² buchen.
Ich möchte einen Kopfstand um €195,-/m² buchen.
Ich möchte einen 2,25m²-Standplatz ohne Messewände buchen.
Flächenbedarf (Reihenstand)
Ich möchte einen Reihenstand mit einer anderen Größe buchen.
Bitte geben Sie Ihre gewünschte Standgröße in ganzen oder halben Metern an. Wir berechnen die Kosten für die Standfläche nach der hier im Formular von Ihnen angegebenen Größe (Länge x Breite, je aufgerundet auf halbe Meter) und dem jeweils zutreffenden Tarif.
Flächenbedarf (Eckstand)
Ich möchte einen Eckstand mit einer anderen Größe buchen.
Bitte geben Sie Ihre gewünschte Standgröße in ganzen oder halben Metern an. Wir berechnen die Kosten für die Standfläche nach der hier im Formular von Ihnen angegebenen Größe (Länge x Breite, je aufgerundet auf halbe Meter) und dem jeweils zutreffenden Tarif.
Flächenbedarf (Kopfstand)
Ich möchte einen Kopfstand mit einer anderen Größe buchen.
Bitte geben Sie Ihre gewünschte Standgröße in ganzen oder halben Metern an. Wir berechnen die Kosten für die Standfläche nach der hier im Formular von Ihnen angegebenen Größe (Länge x Breite, je aufgerundet auf halbe Meter) und dem jeweils zutreffenden Tarif.

Standplatz ohne Messewände

Bei Buchung dieses Typs mieten Sie einen Platz ohne Messewände (1,5x1,5m), alle Preise verstehen sich exkl. 20% MwSt.. Es können keine Stände aufgebaut werden. Die Verwendung von Rollups ist erlaubt. Das Mobiliar (z.B. ein Tisch) ist mitzubringen oder separat zu buchen!

Standplatz ohne Messewände
Ich möchte einen NGO-Platz um €275,- buchen.
Ich möchte einen Verkaufsplatz €350,- buchen.

Hinweise zu Gastroständen:

  • Gastrostände müssen am Vortag (Freitag) aufgebaut werden.
  • Anbieter:innen von Lebensmitteln und anderen Produkten, die den Boden verschmutzen könnten, müssen den Boden mit Teppich (oder einer geeigneten Folie) abdecken. Eventuell auftretende Reinigungskosten/Reperaturkosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
  • Feuer, Spiritus, Brennpaste, Gas oder ähnliches darf nicht verwendet werden. Ein geeigneter Feuerlöscher und/oder Löschdecke muss mitgebracht werden.
  • Die Hygienerichtlinien müssen ebenso beachtet werden.
  • Wir bitten Sie, eine (oder mehrere) Speise(n) anzubieten, die preisgünstig ist/sind und somit zum Beispiel für Studierende, Pensionist:innen, ... geeignet ist. Vielen Dank!

Hinweis (gilt für alle Stände)

Anbieter:innen von Lebensmitteln und anderen Produkten, die den Boden verschmutzen könnten, müssen den Boden mit Teppich (oder einer geeigneten Folie etc.) abdecken. Eventuell auftretende Reinigungskosten/Reperaturkosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Zeitgerecht vor der Messe senden wir Ihnen ein entsprechendes Bestellformular für weitere Standbauelemente wie Möbel und Teppiche zu.

Brauchen Sie an Ihrem Stand einen Stromanschluss?
Mehrfachnennungen sind bei Bedarf möglich! Stromanschlüsse über 22 kW auf Anfrage möglich. Spritzwasserfeste Verkabelungen (min. 20m Länge), Mehrfachsteckdosen usw. müssen selbst mitgebracht werden. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.
Für Ihren gebuchten Stand erhalten Sie zwei kostenlose Ausweise (gültig für alle Messetage). Jeder weitere Ausweis kostet €10,-. Benötigen Sie weitere Ausweise (ausschließlich für Standpersonal)?
Standbeschreibungen werde vor Veröffentlichung redaktionell bearbeitet.
Für die Bewerbung unsere Stände sind wir immer auf der Suche nach schönen Fotos für Social Media (z.B. Facebook). Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns bereits jetzt ein Bild hochladen, das wir bei der Bewerbung verwenden können. Die Bilder können von uns zum Zweck der Bewerbung Ihres Standes bzw. Ihrer Organisation verändert und bearbeitet werden.
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
10 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: jpg jpeg png pdf.
Falls wir die Rechnung an eine andere E-Mail-Adresse versenden sollen, tragen Sie diese hier ein.

Rechnungswortlaut

Bitte geben Sie die genaue Rechnungsadresse an. Für jede Änderung von bereits bestehenden Rechnungen müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- in Rechnung stellen.

Adresse
Zertifizierungen

Haben Ihre Produkte Zertifizierungen?

 

Hinweis: Bitte kreuzen Sie das Feld "V-Label" nur an, wenn Ihr Unternehmen mindestens ein gültiges V-Label Zertifikat hat. Bitte kreuzen Sie das Feld "V-Card" nur an, wenn Ihr Unternehmen V-Card-Rapattpartner:in ist.

 

Unternehmen mit gültigem V-Label erhalten bei unseren Events 15% Rabatt auf die Standfläche, V-Card Rabattpartner:innen erhalten 10% Rabatt auf die Standfläche. Nicht mit anderen Rabatten kombinierbar, es gilt jeweils der höchste zutreffende Rabatt. Wenn Sie Interesse haben, Ihre Produkte mit dem V-Label zertifizieren zu lassen, oder V-Card Rabattpartner:in zu werden, finden Sie HIER nähere Informationen.

 

 

Zertifizierungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Druckversion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Druckversion der Datenschutzerklärung

 

1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Da es sich um eine vegane Veranstaltung handelt, müssen alle angebotenen Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Angebote rein vegan sein. Als Schutzmaßnahme für unsere Besucher:innen und den guten Ruf der Veranstaltung wird für jede Verwendung eines unveganen Produkts auf der Veranstaltung eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von €500,-  vereinbart und behalten wir uns den sofortigen Ausschluss des betreffenden Standes von dieser und jeder weiteren Veranstaltung vor. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einen darüberhinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.

 

2. ANMELDUNG

Die Anmeldung zu VEGAN.AT-Veranstaltungen ist ausschließlich über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular möglich und stellt für die Austeller:innen ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot dar. Die Aussteller:innen sind für vier Wochen ab Zugang an das Angebot gebunden. Mit Abgabe der Anmeldung werden die gegenständlichen Bedingungen anerkannt, wobei Streichungen, Ergänzungen und Vorbehalte als nichtig gelten und auch nicht durch Annahme der Anmeldung anerkannt werden.

 

3. ANNAHME DER ANMELDUNG – PLATZZUTEILUNG

Über die Zulassung der Aussteller:innen und der jeweiligen Ausstellungsgüter entscheidet die Veranstaltungsleitung nach eigenem Ermessen. Ein Vertrag zwischen Aussteller:in und Veranstalterin kommt erst dann gültig zustande, wenn die Veranstalterin die Annahme ausdrücklich erklärt. Die Veranstalterin ist ohne vorherige Zustimmung der Aussteller:innen dazu berechtigt, diesen einen Platz zuzuweisen, Ausmaß und Lage des Ausstellungsplatzes abzuändern oder sonstige Veränderungen durchzuführen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn eine bestimmte Lage oder ein bestimmtes Ausmaß vereinbart wurde. Kann über einen vereinbarten Platz überhaupt nicht verfügt werden, so haben Aussteller:innen lediglich Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Platzmiete. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

 

4. WIDERRUF/WEGFALL DER ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Die Veranstalterin ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht gegeben waren oder nicht mehr gegeben sind. Bei berechtigten Reklamationen oder Beanstandungen bezüglich der angebotenen Waren oder der Arbeitsweise der Aussteller:innen ist die Veranstalterin im Interesse der Veranstaltung berechtigt und befugt, sofort angemessene Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen und erforderlichenfalls die Zulassung zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs der Zulassung ist die Veranstalterin auch berechtigt, gegebenenfalls bereits mit den Aussteller:innen geschlossene Verträge für nachfolgende Veranstaltungen wegen Wegfalls wesentlicher Vertragsvoraussetzungen zu stornieren. Die Veranstalterin ist auch zum Widerruf der Zulassung berechtigt, wenn sich Aussteller:innen nach zweimaliger Mahnung weiterhin im Zahlungsverzug befinden. Die Bearbeitungsgebühren betragen pro Mahnung € 25,- exkl. MwSt. Im Falle des Widerrufs der Zulassung vor Veranstaltungsbeginn haben die Aussteller:innen der Veranstalterin 25 % der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung der Aussteller:innen bereits entstandenen Kosten zu entrichten. Schadensersatzforderungen in dem Fall, dass der Stand nicht anderweitig vermietet werden kann, bleiben der Veranstalterin vorbehalten. Im Fall des Widerrufs der Zulassung bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn sind die volle Standgebühr sowie jegliche bereits entstandenen Kosten von den Aussteller:innen zu erstatten. Die Veranstalterin ist ebenfalls berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren gegen die Aussteller:innen eröffnet wurde oder droht, Forderungen aus früheren Verträgen von den Aussteller:innen nicht beglichen worden sind oder Waren ausgestellt werden sollen, die nicht dem Veranstaltungsthema oder der in der Platzbestellung genannten Warengruppe entsprechen, z. B. wenn ein Stand nicht als Gastronomiestand gebucht wurde, aber als solcher betrieben wird.

 

5. RÜCKTRITT/STORNIERUNG DER ANMELDUNG

Nach verbindlicher Anmeldung kann ein Rücktritt der Aussteller:innen nur ausnahmsweise mit Zustimmung der Veranstalterin und Verrechnung folgender Stornogebühren erfolgen:
-) 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10 % der Buchungssumme.
-) 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Buchungssumme.
-) Bei kurzfristiger Absage innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 90 % der Buchungssumme.
-) Bei Absage am gleichen Tag oder Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 100 % der Buchungssumme.

 

Die Veranstalterin ist berechtigt, im Interesse des Gesamtbilds andere Aussteller:innen auf den nicht bezogenen Platz zu verlegen oder eine Dekoration vorzunehmen. Neben der vollen Standgebühr und den entstandenen Kosten haben die Aussteller:innen auch die gegebenenfalls entstehenden Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Platzes zu tragen.

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die gesamten Ausstellungskosten sind von den Aussteller:innen bereits kurz nach der Annahme der Anmeldung durch die Veranstalterin und somit noch vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen sind der Rechnung von der Veranstalterin an die Aussteller:innen zu entnehmen. Sollte die Veranstalterin Mahnungen aussenden müssen, so betragen die Bearbeitungsgebühren pro Mahnung € 25,- exkl. MwSt. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge durch die Aussteller:innen wegen Gegenforderungen ist nicht zulässig. Bei Stornierung werden die Ausstellungskosten gemäß Punkt 4 refundiert. Im Fall nicht fristgerechter Zahlung durch die Aussteller:innen kann die Veranstalterin den Bezug des Ausstellungsplatzes verweigern. Nach Erhalt der Rechnung beträgt die Bearbeitungsgebühr für jede weitere Änderung (z. B. Änderung der Standfläche, Standart, Strombedarf, Nachbuchung von Leihequipment, Änderung der Rechnungsadresse) € 25,- exkl. MwSt. Bitte beachten Sie, dass baulich bedingte Säulen, Träger und ähnliches grundsätzlich in der berechneten Fläche ohne Anspruch auf Minderung enthalten sein können.

 

7. STANDGESTALTUNG, ANWESENHEIT, STANDREINIGUNG

Die Tätigkeiten Aufbau, Sicherung, Gestaltung, Abbau und Reinigung der Stände auf dem von der Veranstalterin zugeteilten Platz sind Angelegenheit der Aussteller:innen. Die gemietete Ausstellungsfläche muss bis spätestens 90 Minuten vor dem offiziellen, von der Veranstalterin bekanntgegebenen Veranstaltungsbeginn bezogen sein. Ist der Platz bis zu diesem Termin von Aussteller:innen nicht belegt, so hat die Veranstalterin das Recht, über den Platz anderweitig zu verfügen, wobei die Verpflichtung zur Zahlung der Standgebühr aufrecht bleibt. Der Standaufbau muss spätestens bis 30 Minuten vor dem Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein. Die von der Veranstalterin bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Bei nicht fristgerechtem Abbau ist die Veranstalterin berechtigt, die Räumung der Fläche auf Kosten und Gefahr der Aussteller:innen durchzuführen. Für den Fall der Abwesenheit eines Standes ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes – dies beinhaltet auch jede verspätete Standöffnung und verfrühte Standschließung – wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €120,-  vereinbart und behalten wir uns den Ausschluss des betreffenden Standes von dieser und jeder weiteren Veranstaltung vor. Die Ausstellungsplätze sind von den Aussteller:innen während der gesamten Veranstaltungsdauer besetzt zu halten. Eine frühzeitige Räumung und der Abbau des Stands vor Beendigung der Veranstaltung ist untersagt bzw. nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin möglich.

 

Stände mit offenen Speisen müssen die Standfläche mit einem geeignetem Material auslegen, um Verschmutzungen zu vermeiden. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand des Ausstellungsplatzes wiederherzustellen. Eventuell entstandene Schäden, die die Aussteller:innen bzw. deren Beschäftigte oder Besucher:innen verursacht haben, sowie möglicherweise entstandene Reinigungsgebühren sind von den Aussteller:innen zu begleichen. Ist die Standfläche nach Ende der Veranstaltung gar nicht oder nur teilweise gesäubert, so ist die Veranstalterin berechtigt, die durch die Säuberung entstandenen Kosten von den Aussteller:innen zurückzufordern. Es ist unbedingt darauf zu achten, den Abfluss nicht mit Speiseresten zu verstopfen: Keinesfalls dürfen Öl/Fett und Speisereste in den Abfluss gelangen!

 

Altöl ist ausschließlich eigenständig zu sammeln und andernorts fachgerecht zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung werden die der Veranstalterin in Rechnung gestellten Reinigungskosten dem:r Verursacher:in weiterverrechnet.

 

Die Aufbauhöhe ist auf 250 cm beschränkt und darf auch nicht durch Transparente, Firmenschilder etc. überschritten werden. Wird die Bauhöhe überschritten, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Veranstalterin. Transparente und Firmenschilder sowie andere Werbemittel wie Roll-ups oder Fahnen dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Der Stand ist innerhalb des zugewiesenen Platzes aufzubauen und darf nicht darüber hinaus ragen.

 

8. WERBUNG

Die Aussteller:innen sind zu Werbemaßnahmen im Inneren der gemieteten Ausstellungsfläche berechtigt, wobei die Werbung den in Punkt 1 genannten Bedingungen entsprechen muss. Darüber hinaus sind Werbemaßnahmen jeglicher Art, insbesondere die Verteilung von Werbematerial (Flugblätter, Prospekte etc.) ohne vorherige Absprache nicht gestattet. Für jedes Zuwiderhandeln  wird  eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von €60,- vereinbart.

 

9. AUSSTELLUNGSTERMIN – AUSSTELLUNGSORT

Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, Streik oder politischen Ereignissen nicht durchgeführt werden, so kann die Veranstalterin von den Aussteller:innen 25 % der Miete für die gebuchte Standfläche als Kostenentschädigung verlangen, sofern die Durchführung der Veranstaltung nicht zu vertreten ist. Wird der Ausstellungstermin verschoben, verlängert, verkürzt oder der Ausstellungsort verlegt, haben die Aussteller:innen in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder kein Recht auf Rücktritt.

 

10. MEHRERE MIETER:INNEN, ÜBERLASSUNG DES PLATZES AN DRITTE, UNTERVERMIETUNG

Unter den nachfolgenden Bedingungen kann ein Standplatz von mehreren Aussteller:innen gemeinsam genützt werden bzw. bei Nichtbezug der Hauptmieter:innen können diese ihren Platz Dritten überlassen. Die Hauptmieter:innen müssen bereits vor der Veranstaltung zwingend bei der Veranstalterin die gleichzeitige Nutzung von mehreren Aussteller:innen bzw. die Überlassung an Dritte melden, um Genehmigung und zusätzliche Kosten anzufragen. Dabei müssen der Name und das Ausstellungsprogramm der neuen Aussteller:innen genannt werden und diese müssen zusätzlich ein Anmeldeformular ausfüllen. Das Weiter- bzw. Untervermieten der Standfläche (auch teilweise) ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin möglich. Geschieht dies nicht, kann die Veranstalterin die Zulassung der Hauptmieter:innen zur Veranstaltung widerrufen.

 

11. STROM, MIETEQUIPMENT

Stromanschlüsse sind gegen Entrichtung der im Anmeldeformular genannten Nutzungsgebühren möglich.

 

Bei höherem kW-Bedarf als bei der Anmeldung angegeben können Geräte nicht genutzt werden! Für daraus entstehende Schäden oder Umsatzeinbußen übernimmt die VGEAN 1 GmbH keinerlei Haftung. In Einzelfällen kann vor Ort noch ein Anschluss mit mehr kW nachverlegt werden. Für alle Ergänzungen vor Ort wird eine Aufwandspauschale von €50,- exkl. MwSt., sowie der Aufpreis auf die höhere Strompauschale verrechnet.

 

Bei allen Outdoor-Veranstaltungen müssen alle mitgebrachten Stromkabel und Verteiler outdoor-geeignet sein (mindestens Schutzart IP44). Verlängerungskabel und Verteiler von Aussteller:innen dürfen nicht am Boden liegen, sondern müssen regengeschützt und erhöht verlegt werden, um das Risiko eines Stromausfalls bei Regen zu minimieren. Trotz dieser Vorkehrungen kann es während aller Veranstaltungen (auch bei Indoor-Veranstaltungen und auch über Nacht) zu Stromausfällen kommen. Die Veranstalterin haftet in keiner Weise für etwaige Folgeschäden (wie Verderb von Ware, Umsatzverluste durch nicht gegebene Kochmöglichkeit), das Risiko hierfür liegt ausschließlich bei den Aussteller:innen und damit verbundene Umsatzverluste werden nicht von der Veranstalterin kompensiert.
Für den korrekten Aufbau, Instandhaltung und Verwahrung von Mietequipment während des Events sind die Mieter:innen verantwortlich. Abhandengekommene oder beschädigte Inventargegenstände werden den Mieter:innen zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

12. REINIGUNG, BEWACHUNG, VERSICHERUNG

Die Versicherung, Reinigung und Bewachung der allgemeinen Teile des Ausstellungsgebiets werden von der Veranstalterin durchgeführt, für die gemietete Standfläche sind die Aussteller:innen selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der von den Aussteller:innen eingebrachten Gegenstände und Ausrüstungen, auch nicht für die von den Aussteller:innen, ihren Beauftragten, Angestellten oder Besucher:innen abgestellten Fahrzeuge. Die Veranstalterin haftet auch nicht für Schäden jedweder Art, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung selbst den Bediensteten oder Beauftragten, Besucher:innen oder dritten Personen, aus welchen Gründen auch immer, entstanden sind. Die Aussteller:innen haften für die durch sie, ihre Bediensteten, Angestellten, Beauftragten oder Besucher:innen verursachten Schäden jeder Art, wobei sie die Veranstalterin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten haben.

 

13. AUSSCHANK/ABGABE VON NAHRUNGS- UND GENUSSMITTELN

Alle Aussteller:innen, die offene Speisen anbieten wollen, verpflichten sich, der Veranstalterin pro Veranstaltungstag 5 vollwertige Speisen für ihre Helfer:innen zur Verfügung zu stellen. Dasselbe gilt für Aussteller:innen mit Getränken, die der Veranstalterin pro Veranstaltungstag 5 Getränke zur Verfügung stellen müssen, sowie für Aussteller:innen mit Desserts wie Kuchen, Eis, Waffeln, Gebäck etc., die der Veranstalterin 5 Stück pro Veranstaltungstag zur Verfügung stellen müssen. Aussteller:innen, die mehr als eine der drei angeführten Kategorien (Getränke, Speisen, Süßspeisen) anbieten, müssen pro Tag von jeder der Kategorien 5 zur Verfügung stellen. (Maximal 15 täglich für Stände mit Getränken, Hauptspeisen und Süßspeisen.) Jede beabsichtigte Verköstigung sowie die Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln an den Ständen ist bei der Veranstaltungsleitung bereits bei der Anmeldung zur Genehmigung anzufragen. Eventuell von den Behörden geforderte Steuern und Abgaben für den Ausschank und die Abgabe von Nahrungs- und Genussmitteln tragen die Aussteller:innen.

 

Der Verkauf bzw. das Marketing von Eis (zum Beispiel Eis in Waffeln, Bechern, Frozen Yogurt ...) ist bei unseren Veranstaltungen in Wien grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Sie Eis anbieten wollen, halten Sie bitte Rücksprache mit uns.

 

Bei Outdoor-Events („Veganmanias“) in Wien dürfen Getränke ausschließlich in Mehrwegbechern der Firma Cup Solutions ausgegeben werden, das Formular zur Bestellung der Becher erhalten Sie von uns. Alle Kosten für die Verwendung von Bechern (inklusive Servicepauschale an die Firma Cup Solutions sowie Gastronomieablöse an die Stadt Wien) tragen die Aussteller:innen. Zur Berechnung der Gastroablöse gibt die Firma Cup Solutions die Anzahl der Becher in geöffneten Kisten pro Aussteller:in sowie alle weiteren notwendigen Daten an die VEGAN 1 GmbH weiter, die Gastronomieablöse wird pro Becher in einer geöffneten Kiste verrechnet.

 

Die Verwendung von Einweg-Plastik (inkl. Verkostungsgeschirr, Besteck, Becher etc.) ist in jedem Fall verboten. Die Aussteller:innen halten die VEGAN 1 GmbH von etwaigen Verwaltungsstrafen schad- und klaglos. Alle damit zusammenhängenden Kosten inklusive Behördliche Strafen von bis zu €2.500,- für die Verwendung von Einwegplastik werden den Aussteller:innen weiterverrechnet.

 

14. PFANDRECHT

Der Veranstalterin wird für fällige und berechtigte Forderungen gegen die Aussteller:innen das Pfandrecht an allen von den Aussteller:innen in das Veranstaltungsgelände eingebrachten Gegenständen jeglicher Art eingeräumt. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Pfandgegenstände zurückzubehalten und auf Kosten wie Gefahr der Aussteller:innen einzulagern.

 

15. FILMEN UND FOTOGRAFIEREN

Der Veranstalterin wird das Recht eingeräumt, am Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und das Material für ihre oder allgemeine Veröffentlichungen zu verwenden. Die Aussteller:innen verzichten in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht. Den Aussteller:innen ist es nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsständen und ausgestellten Waren, die eigenen ausgenommen, anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

 

16. DATENSCHUTZ

Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Aussteller:innen im Einklang mit dem DSG 2018, der DSGVO und dem TKG 2003. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung B2B zu finden.

 

17. VERLETZUNG DER AUSSTELLUNGSBEDINGUNGEN, GESETZESVERLETZUNGEN

Den Anordnungen und Weisungen der Veranstaltungsleitung ist von den Aussteller:innen unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung oder Verstöße gegen die Ausstellungs- und Vertragsbedingungen (insbesondere aber nicht ausschließlich der in Punkt 1 genannten Zulassungsvorschriften) wie auch Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen die Veranstalterin, den Platz sofort zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Dies geschieht auf eigene Kosten und Gefahr der Aussteller:innen. Im Falle einer Vertragsverletzung (z. B. verspätete Erfüllung) hat die Veranstalterin das Recht, entweder eine Konventionalstrafe in der Höhe der Anmeldegebühr oder den ihr tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen. Diese Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Sie ist unabhängig vom Nachweis eines Schadens bzw. eines Verschuldens.

 

18. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Ausschließlicher Gerichtsstand 1010 Wien. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der Geschäfts- und Ausstellungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die vorliegenden Geschäfts- und Ausstellungsbedingungen gelten auch für alle anderen im Rahmen der Veranstaltungsteilnahme zwischen den Aussteller:innen und der Veranstalterin abgeschlossenen Vereinbarungen. Mitteilungen können an die von den Aussteller:innen zuletzt bekanntgegebene Adresse rechtswirksam gerichtet werden.

 

VEGAN.AT-Veranstaltungen werden veranstaltet von:

 

VEGAN 1 GmbH
Wurmbstraße 42/4. OG
1120 Wien, Österreich
FN 441802i | UID: ATU70110328
+43 1 909 2 101
info@vegan.at
Gesetzlicher Vertreter: Mag. Felix Hnat

 

Mögliche Überschüsse aus dem Event kommen zu 100 % der Veganen Gesellschaft Österreich zugute.

 

Durch das Akzeptieren unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen melden Sie den Stand jetzt verbindlich und unwiderruflich an!

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